Offizielle Einfuhrbestimmungen
Die Schweiz befolgt EU-äquivalente Heimtierbestimmungen, obwohl sie kein EU-Mitglied ist. Katzen benötigen einen ISO-Mikrochip (vor der Tollwutimpfung), eine gültige Tollwutimpfung, die mindestens 21 Tage alt ist, und je nach Herkunftsland entweder einen EU-Heimtierausweis, einen Schweizer Heimtierausweis oder ein tierärztliches Gesundheitszeugnis.
- Die Schweiz stellt ihren eigenen Schweizer Heimtierausweis aus, der als gleichwertig mit dem EU-Heimtierausweis behandelt wird – beide werden von der Schweiz und der EU gegenseitig anerkannt.
- Für Tiere, die aus EU-Mitgliedstaaten einreisen, wird ein EU-Heimtierausweis akzeptiert.
- Für in der Schweiz ansässige Tiere, die reisen und zurückkehren, dient der Schweizer Heimtierausweis demselben Zweck.
- Für Einreisen aus Nicht-EU-Drittländern ist anstelle eines Heimtierausweises ein tierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich.
- Katzen, Hunde und Frettchen unter sieben Monaten dürfen aus Ländern, die als Hochrisikoländer für Tollwut eingestuft sind, überhaupt nicht in die Schweiz einreisen, unabhängig von Titer-Tests oder Wartezeiten. Dies ist ein absolutes Einreiseverbot für Jungtiere aus diesen Ländern, nicht nur eine Wartezeitvorgabe.
- Fliegt eine Katze direkt aus einem als Hochrisikoland für Tollwut eingestuften Land in die Schweiz ein, muss der Besitzer zusätzlich zu den Standardanforderungen bezüglich Impfung, Titer-Test und Alter auch eine spezielle Einfuhrbewilligung vom FSVO einholen.
- Katzen, die aus einem Nicht-EU-Land in die Schweiz einreisen, müssen zur Einreisekontrolle an einem dafür vorgesehenen Zollkontrollpunkt des „roten Kanals“ vorgeführt werden. Nicht jeder Grenzübergang erlaubt die Einreise von Tieren, daher sollten Reisende im Voraus bestätigen, dass ihr Einreisepunkt für Heimtierimporte zugelassen ist.
Regulatorische Aktualisierung — April 2026
Die EU-Regelung zur Tierbewegung (Nr. 576/2013) wird am neuen Tierschutzrahmen überführt 22. April 2026. Die Kernbestimmungen bleiben unverändert — Mikrochip, Tollwutimpfung, EU-Heimtierpass oder Tierschutzzertifikat — aber die Grenzbehörden führen nun strengere Dokumentenprüfungen durch strengere Dokumentenprüfung. Insbesondere wird die Regel zur Mikrochip-vor-Impfung-Reihenfolge genauer überprüft: Wenn die Tollwutimpfung Ihrer Katze vor dem Einsetzen des Mikrochips verabreicht wurde, ist diese Impfung für die EU-Einreise ungültig. Stellen Sie sicher, dass alle Dokumente vollständig und korrekt geordnet sind und dass die Mikrochipaummern auf jedem Zertifikat übereinstimmen, bevor Sie reisen. Die neuen Zertifizierungsvorlagen im Tierschutzrahmen gelten ab dem 22. April 2026. Die bisherigen Zertifizierungsvorlagen werden ab dem 22. April 2026 von der FSVO-Website entfernt, Einreisen mit alten Vorlagen werden jedoch bis zum 31. März 2027 noch akzeptiert.